Förderungen für den Heizungstausch

Raus aus Öl und Gas 2024

Privatpersonen werden beim Tausch eines fossilen Heizsystems gegen ein hocheffizientes oder klimafreundliches Heizungssystem mit bis zu 75% Förderung unterstützt.

Sauber Heizen für Alle 2024

Einkommensschwache Haushalte werden bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme unterstützt.

Wie wird gefördert?

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Mögliche Fördervarianten - Details

"RAUS AUS ÖL UND GAS" für Private 2024 - Kesseltausch im privaten Ein/Zweifamilienhaus

Es wird der Umstieg von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige Heizungssysteme unterstützt und ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Einreichung für die Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ für Private verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung.

Ab 03.01.2023 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderungsanträgen möglich. Registrierungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 12 Monaten gestellt werden.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom-betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die Förderung ist mit max. 75% der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die endgültige Förderungssumme wird nach erfolgtem Heizungstausch und Vorlage der Antragsunterlagen ermittelt und ausbezahlt.

Förderhöhe

Heizungssystem

max. Förderung

Nah-/ Fernwärme

€ 15.000,-

Holzzentralheizung Pellets

€ 18.000,-

Holzzentralheizung Hackgut

€ 18.000,-

Holzzentralheizung Scheitholz

€ 16.000,-

Wärmepumpe Luft-Wasser*

€ 16.000,-

Wärmepumpe Wasser-Wasser*

€ 23.000,-

Wärmepumpe Sole-Wasser*

€ 23.000,-

*Für Wärmepumpen mit einem Kältemittel mit einem GWP zwischen 1.500 und 2.000 wird die ermittelte Förderung um 20 % reduziert.

Zuschlagsmöglichkeiten

Bonus

 

bei Ersatz eines Gas-Herdes durch Elektro-Herd (Ausstieg aus Kochgas)

+ € 1.200,-

Bohrbonus bei gleichzeitigem Einbau einer Wasser-Wasser oder Sole-Wasser Wärmepumpe

+ € 5.000,-

für Umstieg auf Niedertemperatur-Wärmeverteilsystem

+ € 4.000,-

für Gesamtsanierungskonzept

+ € 500,-

Solarbonus bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (mind. 6 m² Kollektorfläche) und Tausch des Heizungssystems

+ € 2.500,-

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"SAUBER HEIZEN FÜR ALLE" für Private 2024 - Heizungstausch für einkommensschwache Haushalte

Unterstützt werden einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Klimaneutralität 2040 Österreichs gesetzt.

Die Einreichung für die Förderungsaktion „Sauber Heizen für Alle“ für Private 2024 verläuft in drei Schritten mit Registrierung, Antragstellung und Endabrechnung.

Nach der Registrierung (solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens bis 31.12.2024 möglich) werden die Unterlagen an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet. Nach Prüfung durch das jeweilige Bundesland ist eine umfassende Energieberatung durchzuführen, die aus einer verbindlichen Erstberatung sowie der Unterstützung bei der Angebotseinholung und der Antragstellung besteht. Erst danach erfolgt die Antragstellung.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Förderungsmittel werden ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von Gebäudeeigentümer eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses mit Hauptwohnsitz (vor 31.12.2022) am Projektstandort eingereicht werden.

Als Nachweis für die soziale Bedürftigkeit gelten Bestätigungen über einen Sozialhilfebezug oder das Vorliegen der GIS-Befreiung.

Die Förderung steht einkommensschwachen Haushalten der untersten Einkommensdrittel in Österreich (bezogen auf einen Einpersonenhaushalt entspricht das einem Monatseinkommen von netto bis zu 1.904,- Euro) offen. Bei Mehrpersonenhaushalten kommen Gewichtungsfaktoren zur Anwendung. Das sind ein Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen und 0,3 für jedes zusätzliche Kind (unter 14 Jahren).

Beispiele zu den Einkommensgrenzen

Haushalt

Netto Haushaltseinkommen monatlich

Netto Haushaltseinkommen jährlich

1 Erwachsener

€ 1.904,00

€ 22.848,00

2 Erwachsene

€ 2.856,00

€ 34.272,00

1 Erwachsener + 1 Kind

€ 2.475,20

€ 29.702,40

1 Erwachsener + 2 Kinder

€ 3.046,40

€ 36.556,80

1 Erwachsener + 3 Kinder

€ 3.617,60

€ 43.411,20

2 Erwachsene + 1 Kind

€ 3.427,20

€ 41.126,40

2 Erwachsene + 2 Kinder

€ 3.998,40

€ 47.980,80

2 Erwachsene + 3 Kinder

€ 4.569,60

€ 54.835,20

Was wird gefördert?

Der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle/Koks-Allesbrenner und Strom betriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem.

Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine klimafreundliche oder hocheffiziente Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.

Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig.

Förderungsobergrenzen

System

Kostenobergrenze

Nah-/ Fernwärme

€ 28.243,-

Holzzentralheizung Pellets

€ 35.893,-

Holzzentralheizung Hackgut

€ 35.893,-

Holzzentralheizung Scheitholz

€ 29.816,-

Wärmepumpe Luft-Wasser*

€ 25.383,-

Wärmepumpe Wasser-Wasser*

€ 37.252,-

Wärmepumpe Sole-Wasser*

€ 37.252,-

*Ausschließlich Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP < 1.500

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